Allgemeine Geschäftsbedingungen GROUND gUG

  1. Art und Umfang der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag genannten Leistungen fachgerecht auszuführen bzw. durch freie Mitarbeiter*innen fachgerecht ausführen zu lassen.
  2. Zusätzliche, nicht im Vertrag aufgeführte Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind entsprechend zusätzlich zu vergüten.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsbeendigung und Stornierung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags und umfasst die Dauer des darin aufgeführten Projektzeitraums.
  2. Stornierungsbedingungen:
  1. Bis zum 29. Tag vor Projektbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich.
  2. Bis zum 15. Tag vor Projektbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 30% des Gesamtpreises.
  3. Ab dem 14. Tag vor Projektbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 60% des Gesamtpreises.
  1. Ist eine Durchführung des Projekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich (z.B. behördliche Anordnungen), bemühen sich beide Vertragsparteien um einen neuen Termin innerhalb von 12 Monaten. Die finanziellen Verpflichtungen werden auf den neuen Projektzeitraum übertragen.
  2. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss zugesagte Fördermittel / Sponsorengelder nicht erhalten, bemühen sich beide Vertragsparteien um eine einvernehmliche Lösung.
  3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Auftragnehmer sämtliche im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien unaufgefordert zurück.

  1. Krankheits-/Verletzungsausfall

  1. Bei kurzfristigen (d.h. weniger als 36 Stunden vor Beginn der Tanzeinheit eintretenden) krankheitsbedingten Ausfällen von für die jeweilige Tanzeinheit vorgesehenen Tanzpädagog*innen bemüht sich d er Auftragnehmer, Ersatzpersonal zu stellen [a] [b] .
  2. Der Auftraggeber kann Ersatzpersonal aus wichtigem Grund ablehnen.In diesem Fall bemühen sich beide Parteien um eine alternative Lösung.
  3. Im Falle eines Ausfalls werden die betroffenen Tanzgruppen, sofern möglich, auf andere Tanzgruppen verteilt.
  4. Jede Tanzstunde gilt als eigenständige Teilleistung. Sollte eine Teilleistung ausfallen, können beide Vertragsparteien eine alternative Lösung vereinbaren.
  5. Sollte das Projekt durch mehrere krankheitsbedingte Ausfälle nicht stattfinden können, bemühen sich beide Vertragsparteien um eine Verschiebung des Termins.
  6. Eine Terminverschiebung ist nur möglich, wenn die Finanzierung weiterhin sichergestellt ist. Sollte eine Finanzierung nach einer Terminverlegung nicht gewährleistet sein, kann der Auftraggeber kostenlos stornieren.
  7. Sofern Tanzeinheiten krankheits- oder verletzungsbedingt nicht stattfinden können, gilt Ziffer 5 Absatz 6.


  1. Weisungsfreiheit

  1. Der Auftragnehmer sowie die eingesetzten freien Mitarbeiter*innen unterliegen bei der Erfüllung des Vertrages keiner Weisung des Auftraggebers in Bezug auf die künstlerische und pädagogische Gestaltung.

  1. Vergütung, Gebühren und Abrechnung

  1. Vergütung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen:
    Ein Honoraranspruch besteht nur für tatsächlich durchgeführte Tanzeinheiten, es sei denn, der Ausfall ist durch den Auftraggeber verursacht.
  2. Der Auftragnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Ihm ist bekannt, dass der Auftraggeber Zahlungen an das Finanzamt melden kann.
  3. Für j ede 90-minütige Tanzeinheit unter den oben genannten Bedingungen berechnen wir 140.00 EUR, es sei denn, es bestehen anderweitig e Vereinbarungen.
  4. Der Auftraggeber erhält nach Durchführung des Projekts eine Rechnung über den im Dienstleistungsvertrag festgelegten Gesamtbetrag.
  5. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  6. Alle im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer selbst, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  7. Rechnungsadresse des Auftragnehmers:
    GROUND gUG, Marchlewskistr 29, 10243 Berlin
    Die Bankverbindung ist der Rechnung zu entnehmen.
  8. Teilleistungen
    Sollte nur eine bestimmte Anzahl der Tanzeinheiten stattfinden können, werden nur die geleisteten Tanzeinheiten anteilig in Rechnung gestellt.

  1. Haftungsausschluss

  1. Während der Projektdurchführung muss eine schulische Aufsichtsperson (z.B. Lehrkraft) anwesend sein. Diese trägt neben dem Tanzpädagogen die Verantwortung für die Aufsicht der Kinder.
  2. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, außer für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

  1. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

  1. V erschwiegenheitspflicht der Schule
    Die Schule verpflichtet sich, keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen über die vom Auftragnehmer eingesetzten Tanzpädagog*innen an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für persönliche Daten und vertragliche Vereinbarungen.

  1. Kündigung

  1. Ordentliche Kündigung
    Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung seitens des Auftraggebers entbindet nicht von den Stornierungsbedingungen aus § 2 der AGB.
  2. Außerordentliche Kündigung
    Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt bei groben Vertragsverletzungen oder bei demokratiefeindlichen, rassistischen oder menschenverachtenden Handlungen.


  1. Aufsichtsperson während des Trainings

  1. Anwesenheit einer Aufsichtsperson
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des gesamten Trainings eine verantwortliche Aufsichtsperson der Schule anwesend zu haben. Diese Person soll sicherstellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und bei Bedarf schnell eingreifen kann.

  1. Sonstige Bestimmungen

  1. Dem Auftraggeber sowie der im Vertrag genannten Bildungseinrichtung ist es für zwei Jahre nach Vertragsabschluss untersagt, eine*n   Tanzpädagog * in von GROUND direkt ohne Einbezug der Firma zu beauftragen.
  2. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  4. Die AGB sind vom Auftraggeber vor Vertragsbeginn durch Unterschrift zu bestätigen.